Gebühren

Kosten für Amtshandlungen und Ersatzleistungen (Stand: 01.01.2005)

Grundlagen für die Gebührenerhebung

Begleichung der Gebühren

Hochschulangehörige können jegliche Gebühren mit der THWS-Card an den Ausleihtheken der Bibliothek begleichen. Dazu muss sich genügend Geld auf der Karte befinden.

Externe Nutzer müssen sämtliche Gebühren überweisen. Die Daten hierfür finden Sie am Ende des Gebührenbescheids. Als Nachweis für eine schnellere Wiederfreischaltung können Sie uns auf Ihren Wunsch hin einen geeigneten Screenshot der Buchung zusenden.

Gebührentabelle

Anlass Gebühr
Aufforderung nach §18 Abs.3 Satz 1 ABOB (1. Mahnung) 7,50 €
Aufforderung nach §18 Abs.3 Satz 2 ABOB (2. Mahnung) 10,00 €
Aufforderung nach §18 Abs.4 Satz 1 ABOB (3. Mahnung)
zusätzlich Gebühr für Einschreiben mit Rückschein
20,00 €
5,70 €
Aufforderung nach §18 Abs. 5 Satz 1 ABOB (Leistungsbescheid)
zusätzlich Gebühr für Postzustellungsurkunde
30,00 €
4,10 €
Neuausstellung eines verlorenen Bibliotheksausweises (externe Benutzer) 2,50 €
Verlust eines Schlüssels für Garderobe oder Taschenschrank 34,00 €
Verlust eines Schlüsselanhängers für Schließfachschlüssel 2,50 €
SW: Nutzung des Bindegeräts (Klarsichtfolie, Deckblatt, Spiralbindung) 2,00 €
Pro Aufsatzkopie über Fernleihe 1,50 €
An Kopiergeräten selbst erstellte Kopien (DIN-A4-Kopien)
Schwarz/Weiß
Farbig
 
0,04 €
0,20 €
An Kopiergeräten selbst erstellte Kopien (DIN-A3-Kopien)
Schwarz/Weiß
Farbig
 
0,08 €
0,40 €