Gebühren
Kosten für Amtshandlungen und Ersatzleistungen (Stand: 01.01.2005)
Grundlagen für die Gebührenerhebung
- Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 18.08.1993
- Kostengesetz vom 20.02.1998
- Kostenverzeichnis mit Änderung vom 18.04.1999, Nr. 3.III.2
Begleichung der Gebühren
Hochschulangehörige können jegliche Gebühren mit der THWS-Card an den Ausleihtheken der Bibliothek begleichen. Dazu muss sich genügend Geld auf der Karte befinden.
Externe Nutzer müssen sämtliche Gebühren überweisen. Die Daten hierfür finden Sie am Ende des Gebührenbescheids. Als Nachweis für eine schnellere Wiederfreischaltung können Sie uns auf Ihren Wunsch hin einen geeigneten Screenshot der Buchung zusenden.
Gebührentabelle
Anlass | Gebühr |
---|---|
Aufforderung nach §18 Abs.3 Satz 1 ABOB (1. Mahnung) | 7,50 € |
Aufforderung nach §18 Abs.3 Satz 2 ABOB (2. Mahnung) | 10,00 € |
Aufforderung nach §18 Abs.4 Satz 1 ABOB (3. Mahnung) zusätzlich Gebühr für Einschreiben mit Rückschein |
20,00 € 5,70 € |
Aufforderung nach §18 Abs. 5 Satz 1 ABOB (Leistungsbescheid) zusätzlich Gebühr für Postzustellungsurkunde |
30,00 € 4,10 € |
Neuausstellung eines verlorenen Bibliotheksausweises (externe Benutzer) | 2,50 € |
Verlust eines Schlüssels für Garderobe oder Taschenschrank | 34,00 € |
Verlust eines Schlüsselanhängers für Schließfachschlüssel | 2,50 € |
SW: Nutzung des Bindegeräts (Klarsichtfolie, Deckblatt, Spiralbindung) | 2,00 € |
Pro Aufsatzkopie über Fernleihe | 1,50 € |
An Kopiergeräten selbst erstellte Kopien (DIN-A4-Kopien) Schwarz/Weiß Farbig |
0,04 € 0,20 € |
An Kopiergeräten selbst erstellte Kopien (DIN-A3-Kopien) Schwarz/Weiß Farbig |
0,08 € 0,40 € |