Ein Foto aus der Lehrbuchsammlung in der Bibliothek Schweinfurt

Nutzungsbedingungen für E-Ressourcen

Der Zugriff auf kostenpflichtige elektronische Ressourcen wie elektronische Zeitschriften, Datenbanken und E-Books wird im Rahmen von Lizenz- und Nutzungsverträgen zwischen der THWS und den Anbietern/Verlagen und Herausgebern ermöglicht.
Alle Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Medien und Informationsdiensten, stehen den jeweiligen Anbietern/Verlagen und Herausgebern zu. Bitte beachten Sie bei diesen Angeboten die in der Regel online auf den Verlagsservern zur Verfügung stehenden Copyright-Bestimmungen und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters/Verlages oder Herausgebers. Der Zugriff setzt deren Einhaltung voraus.

Für die lizenzierten elektronischen Ressourcen gelten grundsätzlich die Regelungen des Urheberrechts, insbesondere ist zu beachten:

  • Zugriff auf die Volltexte ist ausschließlich Angehörigen der THWS sowie berechtigten Nutzern/Nutzerinnen gestattet.
  • Die Volltexte dürfen nur zum persönlichen Gebrauch und zu Lehr- und Forschungszwecken ausgedruckt oder gespeichert werden. Eine kommerzielle Weiterverwendung ist nicht erlaubt.
  • Das systematische Herunterladen von Artikeln, Kapiteln oder Suchresultaten ist untersagt. Auch der Einsatz spezieller Software (robots, spider, crawler, searchbots) zum Herunterladen ist nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung droht die Sperrung des Verlagsservers für den gesamten Campus!
  • Volltexte dürfen weder elektronisch noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.
  • Autorennamen und Copyright-Hinweise dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.

Jeder Benutzer ist selbst dafür verantwortlich, die urheber- und lizenzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Missbrauch kann zur Sperrung des THWS-Accounts und zum Hausverbot für den Bereich der THWS-Bibliothek führen.

Das Urheberrechtsgesetz sieht bei der Verletzung von Urheberrechten zudem neben zivilrechtlichen Ansprüchen (u.a. Ansprüche auf Unterlassung, Vernichtung, Überlassung und Schadenersatz) auch Straf- und Bußgeldvorschriften vor (§ 97 ff. UrhG).