Ein aufgeschlagenes Lexikon mit dem Wort "Wissbegierde" im Fokus

Elektronische Semesterapparate

Die Bibliothek der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt unterstützt die HochschuldozentInnen, dabei Semesterapparate elektronisch zur Verfügung zu stellen. Gewünschte Aufsätze bzw. kleine Teile eines Werkes (z. B. einzelne Kapitel eines Lehrbuches) werden von der Bibliothek gescannt und die Digitalisate auf die eLearning-Plattform in den entsprechenden Kurs hochgeladen. Bei Aufsätzen aus elektronischen Zeitschriften oder bei eBooks wird die URL übermittelt.

Scan-Auftrag

Standort Formular Ansprechpartner
Würzburg Formular Scan-Auftrag Würzburg Susanne Schenk
Telefon +49 931 3511-8812
Schweinfurt Formular Scan-Auftrag Schweinfurt Rainer Gaffga
Telefon +49 9721 940-6253

Was ist ein elektronischer Semesterapparat?
Wie können Sie einen elektronischen Semesterapparat anmelden?
Welche Termine sind zu beachten?
Welche Materialien können in den elektronischen Semesterapparat eingestellt werden?
FAQ, Materialien und Dokumente zum Urheberrecht in der Hochschullehre (Prof. Dr. Achim Förster, THWS)

Was ist ein elektronischer Semesterapparat?

Ein elektronischer Semesterapparat stellt den Teilnehmern einer Lehrveranstaltung Aufsätze und kleinere Teile eines Werkes (z. B. einzelne Kapitel eines Lehrbuches) in elektronischer Form zur Verfügung. Der Zugriff auf die digitalisierten Texte ist weltweit über das Internet möglich. Über einen Zugangsschlüssel wird sichergestellt, dass nur die Teilnehmer auf den elektronischen Semesterapparat des Kurses zugreifen können, für den sie zugelassen sind. Ein unbeschränkter Zugriff ist aus Urheberrechtsgründen unzulässig.
Wenn Sie digitale Bestände der Bibliothek (Aufsätze aus elektronischen Zeitschriften oder E-Books) in einen Semesterapparat aufnehmen wollen, reicht es  den Link zum Volltext anzugeben. Sie können den Link gegebenenfalls in der Bibliothek erfragen. Lizenzierte digitale Bestände sind im Hochschulnetz aufrufbar oder für Hochschulangehörige über den externen Zugriff zugänglich.

Wie können Sie einen elektronischen Semesterapparat anmelden?

Für jeden Kurs, der über die Lernplattform angeboten wird, können Sie bei der Bibliothek die Digitalisierung von Literatur für einen elektronischen Semesterapparat anfordern.
Sollte Ihr Kurs noch nicht auf der Lernplattform registriert sein, wenden Sie sich bitte an die E-Learning-Ansprechpartner in Ihrer Fakultät.

An der THWS Lehrende können jederzeit bei der Bibliothek die Digitalisierung von Literatur für einen elektronischen Semesterapparat anfordern. Die Angaben der für Ihren elektronischen Semesterapparat gewünschten Zeitschriftenaufsätze bzw. kleineren Teile aus Büchern tragen Sie bitte in unser Online-Formular für Scan-Auftrag Würzburg bzw. Scan-Auftrag Schweinfurt ein und schicken es ab.
Die Bibliothek digitalisiert in Ihrem Auftrag die angegebenen Texte und lädt die Dateien in die von Ihnen genannte Lehrveranstaltung hoch. Geben Sie bitte unbedingt die Veranstaltungsnummer und den Veranstaltungstitel an, damit wir die Digitalisate richtig zuordnen können.
Wir informieren Sie per E-Mail, wenn das Hochladen der Dateien erfolgt ist.
Wenn Sie selbst über Textvorlagen in gedruckter Form (z. B. Aufsatzkopien) verfügen, dann lassen Sie sie uns bitte zukommen.

Welche Termine sind zu beachten?

Bitte teilen Sie uns Ihre Digitalisierungswünsche rechtzeitig mit. Wir bemühen uns, Ihre Aufträge zeitnah zu erledigen. Insbesondere zu Beginn des Semesters bitten wir um ausreichend zeitlichen Vorlauf für die Digitalisierungsaufträge.

Welche Materialien können in den elektronischen Semesterapparat eingestellt werden?

Am 1.3.2018 tritt das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft und reformiert mit den §§ 60a-h die urheberrechtlichen Belange für Bildung und Wissenschaft. Das neue Gesetz soll die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Forschung und Lehre vereinfachen.

Die Grundlage für elektronische Semesterapparate bildet § 60a.

Nach diesem Paragraphen darf Folgendes auf die E-Learning-Plattform eingestellt werden:

  • bis zu 15% eines veröffentlichen Werkes (Buch)
  • Abbildungen
  • einzelne Beiträge aus Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Zeitschriften
  • sonstige Werke geringen Umfangs (Texte bis 25 Seiten, Musik und Film bis 5 Min.)
  • vergriffene Werke (seit zwei Jahren nicht mehr über den Fachhandel lieferbar)

Nicht erlaubt ist die Bereitstellung von

  • Artikeln aus Zeitungen oder Zeitschriften, die keine expliziten Fachzeitschriften sind (sog. „Kioskzeitschriften“)

Die Vorabprüfung, ob ein Lizenzangebot eines Verlages vorliegt, entfällt mit der neuen Regelung.

Die Digitalisierung und Bereitstellung ganzer Bücher ist aufgrund des Urheberrechts nicht möglich. Bitte stellen Sie vorab sicher, dass die von Ihnen angegebenen Texte den durch das Urheberrecht begrenzten Umfang nicht überschreiten und dass keine Rechte Dritter verletzt sind. Es dürfen nur veröffentlichte Texte bzw. Ihre eigenen Texte (bei denen Sie im Besitz der Verbreitungsrechte sind) von uns in den elektronischen Semesterapparat hochgeladen werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Das Gesetz sieht für diese Nutzung eine Pauschalvergütung vor.