Ausleihe, Verlängerung, Rückgabe
Ausleihe
Die meisten im Lesesaal zugänglichen Medien sind ausleihbar. Sie können sie selbst aus dem Regal nehmen und an der Ausleihtheke verbuchen lassen. Medien, die nicht entleihbar sind, sind durch ein rotes Band am Rücken gekennzeichnet. Dabei handelt es sich in der Regel um Nachschlagewerke, Loseblattausgaben, Wörterbücher und Lehrbücher, von denen zusätzlich ausleihbare Exemplare vorhanden sind.
Nicht zugängliche Werke an der eigenen Zweigstelle (z. B. aus dem Magazin) oder an den anderen Zweigstellenbibliotheken bestellen Sie bitte im Bibliothekskatalog. Ebenso können entliehene Medien über den Bibliothekskatalog vorgemerkt werden.
Tipp:
Um den Gesamtbestand der Bibliothek (inkl. E-Books, eJournals, entliehener Medien und des Bestandes an anderen Standorten) zu ermitteln, ist unbedingt die Recherche im Bibliothekskatalog erforderlich.
Technikausleihe:
Angehörige der THWS (Studierende, Lehrende und Mitarbeitende) können in der Bibliothek verschiedene technische Geräte und Zubehör für die Benutzung vor Ort ausleihen. Eine Übersicht ist hier verfügbar.
Vollmacht für die Ausleihe:
Wenn Sie jemanden bevollmächtigen möchten etwas in Ihrem Namen auszuleihen oder abzuholen, teilen Sie uns bitte den Namen der Person mit, die Sie damit beauftragen. Sie können hierzu ggf. eine Vollmacht ausstellen. Die bevollmächtigte Person muss sich selbst mit Personalausweis oder eigener THWS-Card (Bibliotheksausweis) ausweisen können.
Bitte beachten Sie:
Grundlage für jede Benutzung der THWS-Bibliothek ist die Benützungsordnung der bayerischen staatlichen Bibliotheken (ABOB).
Leihfristen und Verlängerung
Die Leihfrist der Medien beträgt 4 Wochen (Ausnahme Lehrbuchsammlung: ca. 6 Monate). Beachten Sie bitte im eigenen und im Interesse anderer Benutzer die Leihfristen. Sie können sie jederzeit in Ihrem Konto im Bibliothekskatalog abfragen und, soweit möglich, verlängern.
Jedes Werk kann maximal zweimal um jeweils 4 Wochen verlängert werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, sofern keine Vormerkung eines anderen Benutzers vorliegt. Verlängerungen können frühestens 5 Öffnungstage vor Ablauf der Leihfrist getätigt werden.
Sie können die Verlängerung selbst am Bibliothekskatalog vornehmen. Dazu müssen Sie sich im Bibliothekskatalog anmelden und Ihr "Konto" aufrufen. Standardmäßig werden Ihre Entleihungen aufgelistet und auf der rechten Bildschirmseite wird die Option "Konto verlängern" angeboten. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Einschränkungen (Vormerkung, Verlängerung noch nicht möglich, Leihfristüberschreitung) bei einzelnen Medien die Verlängerung evtl. nicht erfolgt. Rufen Sie deshalb im Anschluss immer nochmals Ihr Konto auf und überprüfen Sie, welche Leihfristen tatsächlich neu eingetragen wurden. Sie sind selbst für eine ordnungsgemäße Verlängerung bzw. Rückgabe der Medien verantwortlich.
Sonderregelung für die Phase der Abschlussarbeit:
In dieser Zeit können Sie auf Anfrage Bücher häufiger verlängern. Die Verlängerung erfolgt dann durch das Personal.
Durch unseren Service Erinnerung per E-Mail werden Sie einige Tage vor Ablauf der Leihfrist an die Abgabe bzw. Verlängerung erinnert.
Rückgabe
Für verloren gegangene oder beschädigte Werke müssen Sie Ersatz beschaffen. Sie sind verpflichtet die Medien sorgfältig zu behandeln und können für Schäden haftbar gemacht werden.
Bitte prüfen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse bei der Ausleihe den Zustand des Mediums und weisen Sie ggf. auf bereits vorhandene Beschädigungen hin.
Sie können Bücher auch per Postversand zurückgeben, dies erfolgt auf eigenes Risiko.